Antrag aoGV am 03.12.2022

Statutenvorschlag

Wie schon angekündigt, haben wir auf breiter Basis (Vertreter von Initiative Wacker 2022, Fanclubs, Fanini) einen Antrag für die kommende aoGV erarbeitet.
Anbei die Begründung und die Statuten, alle Änderungen in rot:  Zum Statutenvorschlag »

 

Begründung zum Antrag auf Statutenänderung

Dem Wunsch der knapp 90 Prozent Kopfstimmen in der letzten aoGV vom 29.06.2022 Rechnung tragend, sollen die Mitglieder nun noch einmal ohne Kernmitgliedsstimmen über die Entfernung des Kernmitglieds abstimmen dürfen.

Gemäß § 13 (8) der Vereinsstatuten des FC Wacker Innsbruck (ZVR-Zahl: 180936836, Fassung gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 19.01.2020) beantragen die Unterzeichner deshalb die beigeschlossene Änderung der Vereinsstatuten.

Wir begrüßen den Plan der Einrichtung einer Statutengruppe, damit die Statuten auf einer breiten Basis und mit der dafür nötigen Zeit überarbeitet werden können. Dennoch sind wir der Meinung, dass zwei zentrale Punkte bereits vorab geändert werden müssen, um den Weg zurück zum demokratischen Mitgliederverein zu sichern:

1) Streichung des Kernmitglieds und aller Passagen, die darauf Bezug nehmen
2) Rückkehr zu einer qualifizierten 2/3-Mehrheit für Statutenänderungen, mit Ausnahme von Vereinsnamen, -sitz und -farben (3/4-Mehrheit)

Sofern diese Statutenänderung beschlossen wird, tritt sie nicht mit sofortiger Wirkung sondern zu Saisonende, mithin am 01.07.2023, in Kraft. Dieser Kompromiss schien uns nach mehreren Vorgesprächen zweckmäßig, um in diesen schwierigen Zeiten den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen Investorenbefürwortern und Kernmitgliedsgegnern sowie zwischen Mitgliedern und Vorstand zu finden und das zentrale Ziel (Entfernung des Kernmitglieds) auf möglichst breiter Basis zu erreichen.

Wir hoffen, dass die Generalversammlung diesem Kompromiss in dieser Form zustimmt und damit den Weg für eine gemeinsame Zusammenarbeit aller im Sinne des FC Wacker Innsbruck ebnet.

  

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